Aturianisches Recht

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  • Auszug aus dem ersten Buch: über die Person im Einzelnen

Außerhalb von Caldaron

Für das Verständnis einige Vorbemerkungen:

1. Ritter, Barone, Provinzherren usw. können in ihrem Einflussbereich auch Gerichte einsetzen, die sie in ihrer Funktion als Richter ersetzen. Dies ist zwingend von Nöten, wenn diese im Recht Aturiens nicht bewandert sind oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage sind ihrer Pflicht zur Erhaltung der Rechtordnung nachzukommen. Die Mitglieder des Gerichts müssen überdies Rechtsgelehrte sein.

2. Ein Urteil ist Grundsätzlich immer rechtskräftig, es sei denn das Gericht wäre von vorneherein nicht zuständig gewesen und/oder ein schwerer Verfahrensfehler (wie beispielsweise eine nachgewiesene Bestechlichkeit des Richters) vorläge.

3. Ein Richter bzw. Gericht, kann wenn ihm ein Sachverhalt zu komplex bzw. zu bedeutend erscheint den Fall an die nächst höhere Instanz weiter verweisen.

4. Unabhängig der grundsätzlichen Richtlinien für die Zuständigkeiten, kann die Zuständigkeit durch Gesetz (z.B. bei Hochverrat) festgelegt werden. Auch diese Fälle können, wenn überhaupt möglich an die nächst höhere Instanz verwiesen werden.

5. Grundsätzliches bei Streitigkeiten zwischen Angehöriger verschiedener Lehen, Baronien entscheidet die nächst höhere gemeinsame Instanz (Beispiel : bei Leibeigenen verschiedener Lehen entscheidet der Baron und immer so weiter). Bei Streitigkeiten Angehöriger verschiedener Provinzen entscheidet ein unabhängiges Gericht zu Caldaron.

6. Rechtliches über die Befugnisse eines Ritters : Grundsätzlich steht es dem Ritter nicht zu schwerere Urteile als Geld oder Leibesstrafen zu verhängen. Nur bei den Leibeigenen die ihm unterstehen darf er, weil sie in dessen Gewalt stehen aus schwerwiegendem Grund oder wenn das Gesetz es zwingend vorschreibt die Todesstrafe verhängen.

7. Rechtliches über die Befugnisse eines Barons: Über Leibeigene, Freie sowie Bürger hat der Baron die volle Urteilsmacht. Eingeschränkt wird diese jedoch bei Adeligen, bei denen er nicht schwerere Urteile als Geld oder Leibesstrafen verhängen kann. Steht also ein Adeliger wegen eines Verbrechens vor Gericht, bei dessen Verurteilung ihm die Todesstrafe drohen könnte, muss der Baron oder höher seine Zuständigkeit an den Provinzherren abgeben.

8. Rechtliches über die Befugnisse eines Provinzherrn: Dem Provinzherren steht innerhalb seiner Provinz die volle Gerichtsbarkeit zu. Weiter hat er das Privileg im Strafrecht „Gnade walten zu lassen“ und im Zivilrecht steht es ihm zu ein Urteil das in seiner Provinz gefällt wurde, durch das Hohe Gericht zu Caldaron überprüfen zu lassen.


Gerichtliche Strukturen skizzierter Überblick

 

Standes-zugehörigkeit In Bei Zuständig -keit
Leibeigene Ritter
Leibeigenen verschiedener Lehen Baron
Freie In Strafsachen Bis hin zu schweren Vergehen (Diebstahl) deren Strafe Geld oder Leibesstrafen nicht übersteigen Ritter
Bei Verbrechen Baron
In Zivilsachen Ritter
Bei Freien aus verschiedenen Lehen Baron
Bürger In Strafsachen Bis hin zu schweren Vergehen Ritter
Verbrechen Baron
In Zivilsachen Bei einfachen Dingen (im Ermessen des Ritters) Ritter
Bei komplexen Dingen Baron
Adelige In Strafsachen Bis hin zu schweren Vergehen Baron
Verbrechen Provinzherr
In Zivilsachen Als Schlichter Ritter
Baron
Landadelige Provinzherr
Hochadelige Provinzherr
Provinzherr Hohe Gericht zu Caldaron
König Hohe Gericht zu Caldaron + Gremium der Provinzherren
Angehöriger

verschiedener

Stände
In Zivilsachen Richtet sich nach demjenigen dessen Stand höher ist